SiFa > Leistungen

Unsere Leistungen

Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen und zu beraten.

  • Stellen von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Beratungen bei der Planung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beratungen bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Mithilfe bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Kontrolle der Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel ins besondere vor ihrer Einführung
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Verhütung von dieser Arbeitsunfälle
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Sachkundigenausbildungen für Leitern und Tritte
  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Lärmpegelmessungen
  • Lichtmessungen
  • Jahreshauptuntersuchungen von Kinderspielplätzen mit speziellen Meßverfahren und Prüfberichten
  • Baummeßprüfungen gem. Verkehrssicherungspflicht (Faulkern) im Straßenbereich und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (Parks, Alleen, usw.)
  • Explosionsschutzanalysen und Erstellung der Dokumentationen
  • Erstellung von Maschinenbetriebsanweisungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Körperschutzmittel

Arbeitsmedizin

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten.

  • Beratung bei der Planung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Mithilfe bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Beratungen bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe
  • Beratung bei Fragen zum Arbeitsplatzwechsel sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
  • Untersuchungen von Ursachen bei arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Untersuchungen der Mitarbeiter nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften

Brandschutz

  • Beratung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Brandschutzbegehungen

Ausbildungen / Seminare

  • Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler)
  • Mitgängerflurförderzeuge
  • Erdbewegungsmaschinen
  • Leitern und Tritte
  • Gefahrstoffseminare

Gefahrgüter

  • Erstellen von Gefahrstoffkataster
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Beratungen zum alternativen Einsatz (Ersatzstoffe)
  • Regelmäßige Begehungen im Betrieb

Sicherheits- und Baustellenkoordinator

Wir stellen unseren Auftraggebern (Bauherren) ein kostengünstiges komplettes Paket zur Verfügung.

BaustellV - Baustellenverordnung

§ 3 Koordinierung

  1. (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere Koordinatoren zu bestellen.
  2. (2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
    1. die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,
    2. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und
    3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
  3. (3) Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
    1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,
    2. darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
    3. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen,
    4. die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
    5. die Uberwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
§ 6   Pflichten sonstiger Personen
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind.

All diese Tätigkeiten werden von unserem Sicherheits- und Baustellenkoordinator übernommen.


Referenzen

Unsere Fachkräfte arbeiten in den verschiedensten Bereichen in Betrieben und Behörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Folgende Objekte werden betreut:
  1. Kinderspielplätze der Städte und Gemeinden
  2. Verwaltungen
  3. Backbetriebe
  4. Finanzabteilungen
  5. Banken und Kreditinstitute
  6. Bauhöfe mit Werkstätten und Fuhrpark
  7. Kläranlagen
  8. Stadtwerke mit Gas-, Wasser- u. Elektrizitätsversorgung
  9. Feuerwehren
  10. Forstbetriebe
  11. Schwimm- und Hallenbäder
  12. Sportstätten und Turnhallen
  13. Schulen und Kindergärten
  14. Metall- Be- und Verarbeitungsbetriebe
  15. Autorecyclinghöfe